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Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Pflegebereitstellung durch den Verein SONNENSTUND`erfolgt ausschlißlich unter Anerkennung und Anwendung folgener Geschäftsbedingungen:

    2. Die Pflege- und Betreuungskräfte sind nicht berechtigt, von den Auftraggebern Bar Honorarzahlungen (Geld oder andere Werte) entgegenzunehmen. Das vertraglich geregelte Honorar ist ausschließlich an den Verein zu bezahlen.

    3. Die Fakturierung erfolgt am Ende des Monats bzw. nach Betreuungsende.

    4. Unsere Fakturen sind sofort netto Kassa, spätestens 1 Woche nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Bei Verzug der Zahlung sind wir berechtigt, ab Fälligkeitstag Verzugszinsen in der Höhe von 3 % zu verrechnen.

    5. Der Auftraggeber sichert zu, kein Personal vom Verein SONNENSTUND´abzuwerben. Ansonsten sind wir gezwungen, Schadenersatz in Höhe von 3 Monatshonoraren zu verrechnen.

    6. Der Auftraggebr hat bei einer 24Stundenpflege für Unterkunft und Verpflegung in üblichem Ausmaß für das vermittelte Pflegepersonal zu sorgen.

    7. Der bereitgestellten Pflegekraft steht eine den Anforderungen angemessene Freizeit zu, welche mit dem Auftraggeber abzuklären ist.

    8. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird ausdrücklich das sachlich zuständige Gericht Linz vereinbart.

    9. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten innerhalb der gesetzlichen Frist gekündigt werden, fristlos bei unzumutbaren oder bedrohlichen Umständen.